Um bei der Verarbeitung und Lagerung von Gasen, brennbaren Stäuben und entzündbaren Flüssigkeiten sicher und umweltschonend zu arbeiten, muss das Risiko einer Gefährdung möglichst weitestgehend reduziert werden. Dazu bedarf es einer strukturierten Vorgehensweise, die sich auf Erfahrung sowie experimentelle und theoretische Befunde stützt.
Auf Basis einer qualitativen und/oder quantitativen Sicherheitsanalyse (Risikoanalyse) können mögliche Gefährdungen identifiziert und beurteilt werden. Ergibt sich aus dieser Analyse ein Handlungsbedarf, so müssen geeignete Schutzmaßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden. Für diese Analyse ist ein Explosionsschutzdokument als Nachweis erforderlich.
Welche Richtlinien muss ein Betreiber beim Ex-Schutz berücksichtigen?
Der Betreiber ist nach ATEX Betriebsrichtlinie 1999/92/EG verpflichtet, ein Explosionsschutzdokument zu erstellen. Anhand einer Gefährdungsbeurteilung wird geprüft, welche Gefährdungen entstehen könnten, welche Auswirkungen auf Mensch und die Umwelt eintreten könnten und ob das zuständige Personal für den Atex-Produkt/Anlage ausreichend geschult worden ist.
Ein Schutzkonzept ist für das ATEX-Produkt von entscheidender Bedeutung, da der Betreiber somit für einen präventiven Schutz der Mitarbeiter sorgt.
Leistungen
Betreuung
Durchführung von Sicherheitsanalysen sowie rechtsichere Umsetzung der BetrSichV
Ex-Zonen
Einteilung des Betriebs in Ex-Schutz-Bereiche (Zonen) nach GefStoffV
Gefährdungsbeurteilung
Bewertung der Explosionsrisiken für Ihren Arbeitsplatz und –mittel sowie Ableitung von Sicherheitsmaßnahmen
Anlagenprüfung (ZÜS)
Wir prüfen Ihre Anlage in explosionsgefährdeten Bereichen und unterstützen Sie in allen Fragen zum Ex-Schutz
Ex-Schutz Dokument
Erstellung des Explosionsschutzdokuments, Dokumentation der Zoneneinteilung
Unterweisung
Organisation/ Durchführung/ Unterstützung bei den Unterweisungen und Mitarbeiterschulungen.
