Nach der 5. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionschutsgesetzes (BImSchG), „Verordnung über Immissionschsutz- und Störfallbeauftragter“ haben Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen (§ 58a BImSchG) einen oder mehrere Störfallbeauftragte zu bestellen. Auch bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen kann die Bestellung eines Störfallbeauftragten im Einzelfall behördlich angeordnet werden (§ 58a Abs. 2 BImSchG).
Ziel ist es, die Risiken bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen zu erkennen und bei einer Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs mögliche Gefahren für die Allgemeinheit und die Umgebung zu vermeiden.
Aufgaben des Störfallbeauftragter
Dorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit, sed do eiusmod tempor incididunt ut labore et dolore magna aliqua. Ut enim ad minim veniam, quis nostrud exercitation ullamco laboris nisi ut aliquip ex ea commodo consequDuis aute irure. Dorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit, sed do eiusmod tempor incididunt ut labore et dolore magna aliqua. Ut enim ad minim veniam.
Wir sorgen für eine verbesserte Sicherheit der Anlage.
Wir stellen mögliche Mängel fest und schlagen Ihnen Maßnahmen zur Beseitigung dieser vor.
Kontrolle der Betriebsanlage in regelmäßigen Abständen
Wir verfassen und schicken den Jahresbericht an den Betreiber.
Wir erfüllen die Aufzeichnungspflicht von gewissen Maßnahmen.
Das Ziel ist es
Störungen, die zu einem Unfall führen können, möglichst im Vorfeld zu erkennen und zu beseitigen.
Ihre Vorteile als Unternehmer:
Rechtsicherheit durch die Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen
Präventiv handeln und Unfälle sowie Krankheiten vorbeugen
Teure Betriebsausfälle vermeiden
Sicherheit im Betrieb lässt sich ein "Return on Prävention" in Höhe von 1,6 ergeben
Sozialen Verantwortung gegenüber den Beschäftigten (Imagegewin)
Ihre Vorteile als Unternehmer:
Betreuung
Unterstützung bei der Einhaltung von Vorschriften sowie Betreuung der Anlage/Betrieb durch regelmäßige Begehungen
Beratung
Beratung in allen Fragen des Immissionsschutzes
Sicherheitsberichte
Sicherheitsberichten sowie Bereitstellen von Informationen über die Sicherheitsmaßnahmen gemäß Anhang V.
Bestellung Gem. 5. BImSchV
Bestellung des Immissionsschutz- und Störfallbeauftragter gem. 5. BImSchV
HAZOP-Analyse
Das Ziel der HAZOP-Analyse besteht darin, systematisch Gefährdungen zu identifizieren. Erstellung Alarm- und Gefahrenabwehrplan
Unterweisung
Organisation/ Durchführung/ Unterstützung bei den Unterweisungen und Mitarbeiterschulungen.
